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Mittwoch, 21. April 2021
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Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Grüezi mitenand. Da sind wir also wieder. Sie, ich, Promis. Wir alle sitzen im gleichen Boot. Wir alle müssen gerade im zweiten Lockdown ausharren. Statt Restaurants zu besuchen, essen wir auch mal vor dem Fernsehen. Statt High Heels und VIP-Events.. weiterlesen
1949 gründete Arthur Füllemann Senior das Unternehmen, welches 1979 an sein Sohn Arthur Füllemann überging. 1990 wurde das Geschäft in eine Familien-AG umgewandelt. Spezialisiert haben wir uns auf fachgerechtes Recycling, Mulden- und Containertransporte, Kranarbeiten und diverse Transporte. weiterlesen
Symbolbild: Militärdelikte sollen künftig nicht in den Kantonen beurteilt werden. stock.adobe
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Entwurf für eine Änderung des Militärstrafgesetzes, des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über den Schutz militärischer Anlagen ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Armee schreibt, würde die Belastung der zivilen Strafbehörden merklich ansteigen.
Kanton Im September 2011 hat der Bundesrat den Bericht über die Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden gutgeheissen. Das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Armee und Sport (VBS) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen vorzubereiten, um die im Bericht genannte Option 2 (Übertragung einzelner Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden) umzusetzen. Diese Option enthält gemäss Bericht die folgenden zwei Teilbereiche: «Änderung der Zuständigkeit für Zivilpersonen bezüglich Delikten gegen die Landesverteidigung und die Wehrkraft des Landes» und «Beurteilung von Militärdelikten durch ein ziviles Gericht».
Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. Der vorliegende Entwurf führe zu einer Verschiebung von Bundeskompetenzen an die Kantone und insbesondere zu einer Mehrbelastung der zivilen Strafbehörden, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Gegen die Vorlage spreche auch, dass die zivilen Strafbehörden in der Regel keine oder nur partielle Erfahrungen mit militärischen Belangen vorzuweisen haben. Die Militärgerichte seien dagegen mit Fachpersonen besetzt.
Das Militärstrafverfahren sei zudem teilweise schwerfälliger als das zivile Strafverfahren, schreibt der Regierungsrat. Er regt daher an, das Militärstrafverfahren und die Militärgerichtsorganisation so zu ändern, dass die Verfahren einfacher werden und die Militärjustiz an Effizienz gewinnt. Dies könnte beispielsweise durch die Verkleinerung der Spruchkörper von fünf auf drei Mitglieder für alle oder auch nur für geringere Straftaten erreicht werden.
I.D.
Symbolbild: Militärdelikte sollen künftig nicht in den Kantonen beurteilt werden. stock.adobe
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Entwurf für eine Änderung des Militärstrafgesetzes, des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über den Schutz militärischer Anlagen ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Armee schreibt, würde die Belastung der zivilen Strafbehörden merklich ansteigen.
Kanton Im September 2011 hat der Bundesrat den Bericht über die Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden gutgeheissen. Das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Armee und Sport (VBS) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen vorzubereiten, um die im Bericht genannte Option 2 (Übertragung einzelner Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden) umzusetzen. Diese Option enthält gemäss Bericht die folgenden zwei Teilbereiche: «Änderung der Zuständigkeit für Zivilpersonen bezüglich Delikten gegen die Landesverteidigung und die Wehrkraft des Landes» und «Beurteilung von Militärdelikten durch ein ziviles Gericht».
Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. Der vorliegende Entwurf führe zu einer Verschiebung von Bundeskompetenzen an die Kantone und insbesondere zu einer Mehrbelastung der zivilen Strafbehörden, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Gegen die Vorlage spreche auch, dass die zivilen Strafbehörden in der Regel keine oder nur partielle Erfahrungen mit militärischen Belangen vorzuweisen haben. Die Militärgerichte seien dagegen mit Fachpersonen besetzt.
Das Militärstrafverfahren sei zudem teilweise schwerfälliger als das zivile Strafverfahren, schreibt der Regierungsrat. Er regt daher an, das Militärstrafverfahren und die Militärgerichtsorganisation so zu ändern, dass die Verfahren einfacher werden und die Militärjustiz an Effizienz gewinnt. Dies könnte beispielsweise durch die Verkleinerung der Spruchkörper von fünf auf drei Mitglieder für alle oder auch nur für geringere Straftaten erreicht werden.
I.D.
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